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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

A. Allgemeine Bedingungen
1. Auftrage und Angebote
a)
Die Angebotskalkulationen basieren auf den Werten der Anfrage bzw. den Angaben des Käufers. Sollten sich diese bei Auftragserteilung oder auf Grund später übersandter Muster als falsch erweisen, so behält sich der Verkäufer Preisveränderungen auf der Basis der neuen Daten vor.
b)
Der abgeschlossene Vertrag unterliegt grundsätzlich diesen Geschäftsbedingungen, soweit nicht abweichende Vereinbarungen vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Andere Bedingungen, auch wenn vom Käufer vorgeschrieben, kann der Verkäufer leider nicht anerkennen. Diese Geschäftsbedingungen sind ebenfalls dann gültig, wenn einem aktuellen Geschäft kein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung zu Grunde liegt; es genügt, wenn der Käufer von diesen aus einem früheren Kaufvertrag Kenntnis erlangt hat. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
c)
Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf Lieferung zu Konditionen auf Basis überholter Preislisten: auch dann nicht, wenn er die neueste Liste nicht erhalten hat.
d)
Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
e)
Im Falle von Auslandsgeschäften sind wir berechtigt, Aufträge, die noch nicht abgewickelt sind, bei zwischenzeitlich eingetretener Abwertung der ausländischen Währung, in dem Maße nachzubelasten, daß der Warenwert auf Euro-Basis nach der Abwertung dem bei Auftragsbestätigung (vor der Abwertung) entspricht.
2. Lieferkonditionen
a)
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk!
b)
Ab der vereinbarten Frachtfreigrenze erfolgt die Lieferung frei Haus.
c)
Bei ausschließlicher Bestellung von ausgerüsteten Papieren gilt als Mindestmenge für die Lieferung frei Haus 1000 kg.
d)
Frei-Haus-Lieferung erfolgt in jedem Fall nur bei LKW-Gelegenheit ausschließlich an eine Käufer-Anschrift.
e)
Bei Aufträgen unter der vereinbarten Frachtfreigrenze bleibt die Wahl der Versandart und des Versandweges bei Fehlen von Vereinbarungen dem Verkäufer nach bestem Ermessen überlassen, ohne Haftung für schnellste und billigste Verfrachtung.
f)
Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne daß die Sendung vom Verkäufer freigemacht ist, so hat der Käufer die Fracht zu verauslagen, die auf der Rechnung vergütet wird.
g)
Will der Käufer die Ware abholen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Stimmt der Verkäufer der Abholung zu, so werden bei vereinbarter frei Haus-Lieferung 60 % vom RKT/10 to.-Satz bzw. maximal 2,50 Euro pro 100 kg vergütet. Der vereinbarte Abholungstermin muß eingehalten werden, ansonsten erfolgt Lieferung gem. Abs. a) bis e).
h)
Werden Waren vom Lager des Verkäufers zur ausschließlichen Verfügung des Käufers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (Abrufaufträge), so hat der Käufer diese innerhalb der vereinbarten Maximalfristen abzunehmen; nach Ablauf kann sofortige Lieferung erfolgen, ohne daß dies seitens des Verkäufers angezeigt wird.
i)
Bei Warenlieferungen auf Paletten ist vom Käufer eine entsprechende Anzahl Paletten im Austausch zurückzugeben. Ist dies nicht möglich, holt der Verkäufer diese bei Gelegenheit ab. Werden Paletten nicht zurückgegeben, findet eine Berechnung statt.
3. Lieferzeit
a)
Die Lieferzeit ist unverbindlich.
b)
Wenn nicht bestimmte Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferzeit mit dem Tag der Absendung der Auftrags-bestätigung oder Auftragsannahme: sie endet mit dem Tage der Auslieferung. Verlangt der Käufer nach Auftrags-bestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, to beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung dar Änderung.
c)
Bei Nichteinhaltung der Liefertermine hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag.
d)
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, steht die Leistungspflicht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
4. Mängel der Lieferung
a)
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
b)
Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen, bei versteckten
Mängeln nicht innerhalb von 1 Monat erfolgt. Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen.
c)
Für mangelhafte Ware kann der Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Lieferung einer mangelfreien Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen.
d)
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm gegen den Vorlieferanten zustehenden Rechte
e)
Mit der Unterschrift des Lieferscheins durch den Käufer gilt die Sendung als vollständig und korrekt angenommen; auch dann, wenn nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde.
5. Unmöglichkeit der Lieferung
 
Bei außergewöhnlichen Umständen hat der Verkäufer die Wahl, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Hierzu gehört jeder Umstand, der die Lieferung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht, wie Roh-stoffengpässe, Streiks, Maschinenschäden, Naturkatastrophen, Feuer etc. Die Umstände höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
6. Zahlungsbedingungen
a)
Die allgemeinen Zahlungsbedingungen lauten: Zahlung innerhalb 14 Tagen - 2% Skonto; innerhalb 30 Tage rein netto Kasse jeweils ausgehend vom Rechnungsdatum
b)
Werden abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart, so tritt Abs. a) außer Kraft.
c)
Skontoabzug ist nur dann berechtigt, wenn keine Forderungen aus über 30 Tagen alten Rechnungen bestehen.
d)
Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäfts-banken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten Zinssatzes zu verlangen; mindestens jedoch 10%.
e)
Andere Zahlungsmittel als Barzahlung und Überweisung werden nur unter Vorbehalt angenommen. Finanzwechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
f)
Der Verkäufer ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Käufers mit seinen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gem. § 366/1 BGB wird insoweit ausgeschlossen.
g)
Bei Ansprüchen des Käufers aus Gegengeschäften kann der Verkäufer seine Forderungen aufrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
a)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
b)
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf bereits weiterverkaufte oder verarbeitete Waren. Der Käufer tritt die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer an den Verkäufer ab. Eine Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB für den Verkäufer, ohne diesen zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen Waren steht dem Verkäufer ein Miteigentum zu.
c)
Zur Absicherung unerfüllter Forderungen kann auf bereits bezahlte Warenbestände aus früheren Lieferungen zurück gegriffen werden.
d)
Der Käufer ist berechtigt, die gem. Abs. a) und b) dem Verkäufer gehörende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
8. Sicherstellung des Verkäufers
a)
Wird eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Anlieferung der Ware zu verlangen.
b)
Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Hieraus sich ergebende Lieferzeitüberschreitungen berechtigen den Käufer nicht zum Auftragsrücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.
c)
Die Aufrechnung streitiger Gegenforderungen gegen fällige Rechnungen sowie Abzüge jeder Art seitens des Käufers sind unzulässig. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge bis zur Klärung der Angelegenheit zurückzubehalten oder die Rechnungsbeträge von sich aus zu kürzen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
a)
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird Saarbrücken vereinbart.
b)
Gerichtsstand für beide Teile ist örtlich und rechtlich das Amtsgericht in Saarbrücken.
c)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
B. Besondere Bedingungen
1. Urheberrecht
 
Bei Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Käufers trägt dieser die Verantwortung dafür, daß keine Rechte Dritter verletzt werden.
2. Druckaufträge
a)
Bei Druckaufträgen werden Satz- bzw. Klischeekosten in Rechnung gestellt, auch dann, wenn der Auftrag nachträglich nicht erteilt werden sollte.
b)
Ferner behält sich der Verkäufer bei Aufträgen nach Farbvorlagen bzw. mit festen Farbangaben gewisse Abweichungen vor, da bei Flexodruck technisch bedingte Farbabweichungen unabwendbar sind; dies gilt ebenso bei verschiedenen Trägermaterialien wie Papier und Kunststoff.
3. Preise
 
Bei Verpackungen mit Gewichtsangaben verstehen sich die Verwiegung als auch die Preise entsprechend den Geschäftsbedingungen der Papierindustrie brutto für netto.
4. Geringfügige Mängel
a)
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind handelsüblich und zulässig.
b)
Das gleiche gilt für Größenabweichungen +/-5 %. Die Materialstärkentoleranz beträgt bei Papier +/- 5 % und bei Hochdruckpolyäthylen +/- 10 % und bei Niederdruckpolyäthylen +/- 20 %.
c)
Bei Beuteln ist eine Zähldifferenz bis 3 % sowie ein Ausschuß von 2 % zulässig.
 
C. Sonstiges
1.
Der Käufer berechtigt den Verkäufer, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über ihn, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2.
Diese Geschäftsbedingungen sind gültig ab nachstehendem Datum, sobald der Käufer diese einmal anerkannt hat.
Eventuell früher den Kaufverträgen zugrunde gelegten Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit und gelten nur noch für vor dem genannten Datum abgeschlossenen Verträgen.