| A. Allgemeine
Bedingungen |
| 1. Auftrage und Angebote |
| a) |
Die Angebotskalkulationen
basieren auf den Werten der Anfrage bzw. den Angaben
des Käufers. Sollten sich diese bei Auftragserteilung
oder auf Grund später übersandter Muster als
falsch erweisen, so behält sich der Verkäufer
Preisveränderungen auf der Basis der neuen Daten
vor.
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| b) |
Der abgeschlossene
Vertrag unterliegt grundsätzlich diesen Geschäftsbedingungen,
soweit nicht abweichende Vereinbarungen vom Verkäufer
schriftlich bestätigt wurden. Andere Bedingungen,
auch wenn vom Käufer vorgeschrieben, kann der Verkäufer
leider nicht anerkennen. Diese Geschäftsbedingungen
sind ebenfalls dann gültig, wenn einem aktuellen
Geschäft kein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung
zu Grunde liegt; es genügt, wenn der Käufer
von diesen aus einem früheren Kaufvertrag Kenntnis
erlangt hat. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten
Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
nicht. |
| c) |
Der Käufer hat
keinen Rechtsanspruch auf Lieferung zu Konditionen auf
Basis überholter Preislisten: auch dann nicht,
wenn er die neueste Liste nicht erhalten hat.
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| d) |
Mündliche oder
fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich,
wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt
werden.
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| e) |
Im Falle von Auslandsgeschäften
sind wir berechtigt, Aufträge, die noch nicht abgewickelt
sind, bei zwischenzeitlich eingetretener Abwertung der
ausländischen Währung, in dem Maße nachzubelasten,
daß der Warenwert auf Euro-Basis nach der Abwertung
dem bei Auftragsbestätigung (vor der Abwertung)
entspricht.
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2.
Lieferkonditionen |
| a) |
Die Lieferung erfolgt
unfrei ab Werk! |
| b) |
Ab der vereinbarten
Frachtfreigrenze erfolgt die Lieferung frei Haus. |
| c) |
Bei ausschließlicher
Bestellung von ausgerüsteten Papieren gilt als
Mindestmenge für die Lieferung frei Haus 1000 kg.
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| d) |
Frei-Haus-Lieferung
erfolgt in jedem Fall nur bei LKW-Gelegenheit ausschließlich
an eine Käufer-Anschrift. |
| e) |
Bei Aufträgen
unter der vereinbarten Frachtfreigrenze bleibt die Wahl
der Versandart und des Versandweges bei Fehlen von Vereinbarungen
dem Verkäufer nach bestem Ermessen überlassen,
ohne Haftung für schnellste und billigste Verfrachtung.
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| f) |
Ist frachtfreie Lieferung
vereinbart, ohne daß die Sendung vom Verkäufer
freigemacht ist, so hat der Käufer die Fracht zu
verauslagen, die auf der Rechnung vergütet wird.
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| g) |
Will der Käufer
die Ware abholen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung
des Verkäufers. Stimmt der Verkäufer der Abholung
zu, so werden bei vereinbarter frei Haus-Lieferung 60
% vom RKT/10 to.-Satz bzw. maximal 2,50 Euro pro 100
kg vergütet. Der vereinbarte Abholungstermin muß
eingehalten werden, ansonsten erfolgt Lieferung gem.
Abs. a) bis e).
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| h) |
Werden Waren vom
Lager des Verkäufers zur ausschließlichen
Verfügung des Käufers bereitgehalten oder
zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (Abrufaufträge),
so hat der Käufer diese innerhalb der vereinbarten
Maximalfristen abzunehmen; nach Ablauf kann sofortige
Lieferung erfolgen, ohne daß dies seitens des
Verkäufers angezeigt wird. |
| i) |
Bei Warenlieferungen
auf Paletten ist vom Käufer eine entsprechende
Anzahl Paletten im Austausch zurückzugeben. Ist
dies nicht möglich, holt der Verkäufer diese
bei Gelegenheit ab. Werden Paletten nicht zurückgegeben,
findet eine Berechnung statt. |
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3.
Lieferzeit |
| a) |
Die Lieferzeit ist
unverbindlich. |
| b) |
Wenn nicht bestimmte
Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferzeit
mit dem Tag der Absendung der Auftrags-bestätigung
oder Auftragsannahme: sie endet mit dem Tage der Auslieferung.
Verlangt der Käufer nach Auftrags-bestätigung
Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, to beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung
dar Änderung.
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| c) |
Bei Nichteinhaltung
der Liefertermine hat der Käufer keinen Anspruch
auf Schadensersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag.
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| d) |
Soweit Waren vom
Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, steht
die Leistungspflicht unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
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4.
Mängel der Lieferung |
| a) |
Die Ware ist unverzüglich
nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen
und auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
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| b) |
Die Beschaffenheit
der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge
nicht binnen 10 Tagen, bei versteckten
Mängeln nicht innerhalb von 1 Monat erfolgt. Nach
erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten
Ware ist jede Haftung ausgeschlossen.
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| c) |
Für mangelhafte
Ware kann der Käufer unter Ausschluß aller
sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises
oder Lieferung einer mangelfreien Ware unter Rückgabe
der gelieferten verlangen.
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| d) |
Soweit Waren vom
Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, haftet
der Verkäufer nur im Rahmen der ihm gegen den Vorlieferanten
zustehenden Rechte
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| e) |
Mit der Unterschrift
des Lieferscheins durch den Käufer gilt die Sendung
als vollständig und korrekt angenommen; auch dann,
wenn nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde. |
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| 5.
Unmöglichkeit der Lieferung |
| |
Bei außergewöhnlichen
Umständen hat der Verkäufer die Wahl, die
Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Hierzu gehört jeder Umstand, der die Lieferung
dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich
macht, wie Roh-stoffengpässe, Streiks, Maschinenschäden,
Naturkatastrophen, Feuer etc. Die Umstände höherer
Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
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| 6.
Zahlungsbedingungen |
| a) |
Die allgemeinen
Zahlungsbedingungen lauten: Zahlung innerhalb 14 Tagen
- 2% Skonto; innerhalb 30 Tage rein netto Kasse jeweils
ausgehend vom Rechnungsdatum
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| b) |
Werden abweichende
Zahlungsbedingungen vereinbart, so tritt Abs. a) außer
Kraft. |
| c) |
Skontoabzug ist nur
dann berechtigt, wenn keine Forderungen aus über
30 Tagen alten Rechnungen bestehen. |
| d) |
Bei Überschreitung
des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäfts-banken
in laufender Rechnung üblicherweise berechneten
Zinssatzes zu verlangen; mindestens jedoch 10%. |
| e) |
Andere Zahlungsmittel
als Barzahlung und Überweisung werden nur unter
Vorbehalt angenommen. Finanzwechsel werden grundsätzlich
nicht akzeptiert.
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| f) |
Der Verkäufer
ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen
des Käufers mit seinen Forderungen in der Reihenfolge
ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht
des Schuldners gem. § 366/1 BGB wird insoweit ausgeschlossen. |
| g) |
Bei Ansprüchen
des Käufers aus Gegengeschäften kann der Verkäufer
seine Forderungen aufrechnen. |
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| 7.
Eigentumsvorbehalt |
| a) |
Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Verkäufers. |
| b) |
Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf bereits weiterverkaufte oder
verarbeitete Waren. Der Käufer tritt die ihm aus
der Veräußerung entstandenen Forderungen
gegen seine Abnehmer an den Verkäufer ab. Eine
Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer
erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach
§ 950 BGB für den Verkäufer, ohne diesen
zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen Waren
steht dem Verkäufer ein Miteigentum zu. |
| c) |
Zur Absicherung unerfüllter
Forderungen kann auf bereits bezahlte Warenbestände
aus früheren Lieferungen zurück gegriffen
werden.
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| d) |
Der Käufer ist
berechtigt, die gem. Abs. a) und b) dem Verkäufer
gehörende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer
Geschäftsführung zu veräußern,
nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen.
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| 8.
Sicherstellung des Verkäufers |
| a) |
Wird eine Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Käufers
bekannt oder gerät der Käufer mit einer
Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht
zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche
noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Anlieferung
der Ware zu verlangen.
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| b) |
Vor völliger
Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren
Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Hieraus sich ergebende Lieferzeitüberschreitungen
berechtigen den Käufer nicht zum Auftragsrücktritt
oder zu Schadenersatzforderungen.
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| c) |
Die Aufrechnung streitiger
Gegenforderungen gegen fällige Rechnungen sowie
Abzüge jeder Art seitens des Käufers sind
unzulässig. Insbesondere ist der Käufer nicht
berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung
fälliger Rechnungsbeträge bis zur Klärung
der Angelegenheit zurückzubehalten oder die Rechnungsbeträge
von sich aus zu kürzen.
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| 9.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht |
| a) |
Als Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung wird Saarbrücken
vereinbart. |
| b) |
Gerichtsstand für
beide Teile ist örtlich und rechtlich das Amtsgericht
in Saarbrücken. |
| c) |
Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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| B.
Besondere Bedingungen |
| 1.
Urheberrecht |
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Bei Verwendung von
Mustern und Druckvorlagen des Käufers trägt
dieser die Verantwortung dafür, daß keine
Rechte Dritter verletzt werden. |
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| 2.
Druckaufträge |
| a) |
Bei Druckaufträgen
werden Satz- bzw. Klischeekosten in Rechnung gestellt,
auch dann, wenn der Auftrag nachträglich nicht
erteilt werden sollte. |
| b) |
Ferner behält
sich der Verkäufer bei Aufträgen nach Farbvorlagen
bzw. mit festen Farbangaben gewisse Abweichungen vor,
da bei Flexodruck technisch bedingte Farbabweichungen
unabwendbar sind; dies gilt ebenso bei verschiedenen
Trägermaterialien wie Papier und Kunststoff. |
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3.
Preise |
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Bei Verpackungen mit
Gewichtsangaben verstehen sich die Verwiegung als auch
die Preise entsprechend den Geschäftsbedingungen
der Papierindustrie brutto für netto. |
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4.
Geringfügige Mängel |
| a) |
Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 15 % sind handelsüblich und zulässig. |
| b) |
Das gleiche gilt für
Größenabweichungen +/-5 %. Die Materialstärkentoleranz
beträgt bei Papier +/- 5 % und bei Hochdruckpolyäthylen
+/- 10 % und bei Niederdruckpolyäthylen +/- 20
%.
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| c) |
Bei Beuteln ist eine
Zähldifferenz bis 3 % sowie ein Ausschuß
von 2 % zulässig. |
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| C. Sonstiges |
| 1. |
Der Käufer berechtigt
den Verkäufer, die bezüglich der Geschäftsbeziehung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über
ihn, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu
verarbeiten. |
| 2. |
Diese Geschäftsbedingungen
sind gültig ab nachstehendem Datum, sobald der
Käufer diese einmal anerkannt hat.
Eventuell früher den Kaufverträgen zugrunde
gelegten Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre
Gültigkeit und gelten nur noch für vor dem
genannten Datum abgeschlossenen Verträgen.
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