Startseite Unsere Produkte Kontakt Willkommen Aktuelles & Angebote
Werthmüller Logo
Werthmüller Verpackungen
Navigation Aktuelles & Angebote
 ()

 
NEUE VERPACKUNGSVERORDNUNG  (23.12.2008)
wie Sie bereits aus den Medien oder Schreiben von verschiedenen Verbänden informiert wurden, kommt ab dem 01.01.2009 wieder einmal ein weiterer Aufwand auf Sie zu.

Am 21.02.2008 wurde die 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom Bundestag beschlossen und am 04.04.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Darin wurde geregelt, dass der so genannte Erstinverkehrbringer, das bedeutet dass derjenige der Serviceverpackungen erstmals an einen Endverbraucher abgibt, ab dem 01.01.2009 diese Verpackung bei einem dualen System lizenzieren muss.
Also die Abgabe nicht ordnungsgemäß lizenzierter Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher ist ab dem 01. Januar 2009 verboten. Die bisherige Möglichkeit Verpackungsmaterial im Ladengeschäft zurückzunehmen ist vom Gesetzgeber gestrichen worden. Auch die Sonderregelung für Geschäfte unter 200 m² Verkaufsfläche ist nunmehr hinfällig.

Neben der Lizenzierungspflicht hat der Erstinverkehrbringer die Aufgabe jeweils bis spätestens 01.05. für das abgelaufene Kalenderjahr eine Vollständigkeitserklärung bei der örtlichen IHK zu hinterlegen. Dies betrifft alle Betriebe, die die Grenzen für:

Papier und Pappe 50 Tonnen und
Kunststoffe 30 Tonnen pro Kalenderjahr überschreiten.

Nachdem somit eine allgemeine Lizenzierungspflicht geschaffen wurde, ist eine Kennzeichnung der Verpackungen mit einem Entsorgungslogo (grüner Punkt) nicht mehr erforderlich.


Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, wer nicht lizenzierte Serviceverpackungen in den Verkehr bringt, kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000,- € belegt werden.

Da wir bereits bei einem der Lizenzierten Unternehmen gelistet sind, bieten wir Ihnen an die anfallenden Gebühren für Sie zu entrichten. Dies erspart Ihnen sehr viel Zeit und Kosten.

Die Gebühren werden in drei Preisgruppen aufgeteilt.

- Papier und Pappe
- Aluminium
- Kunststoffe

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn wir für Sie die Pflicht der Entsorgung übernehmen sollen.

 
Interner Bereich